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BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).Der Vorsprung im Wettbewerb, der den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen würde, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriebsersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).
- BGH, 21.05.1957 - I ZR 19/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).Der Vorsprung im Wettbewerb, der den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen würde, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriebsersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).
- RG, 12.04.1927 - II 425/26
Unlauterer Wettbewerb
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Gleichwohl kann der Verstoß gegen Ordnungsvorschriften unlauter sein, wenn der Handelnde ihn bewußt und planmäßig begeht, um sich auf diese Weise einen Vorsprung im Wettbewerb vor seinen Mitbewerbern zu verschaffen (RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).Der Vorsprung im Wettbewerb, der den Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die Ausnutzung fremder Gesetzesverstöße im Sinne des § 1 UWG sittenwidrig machen würde, muß sich nämlich nicht notwendig in dem durch etwaige Betriebsersparnisse ermöglichten Angebot billigerer oder besserer Ware ausdrücken, wenn dies auch der Regel entsprechen mag (vgl. dazu RGZ 117, 16, 22; BGH GRUR 1957, 558 - Bayern-Expreß; 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Zur Vermeidung der bloßen Gefahr, daß von der Beklagten eingesetzte Sammelbesteller einer etwaigen Anzeigepflicht nicht genügten, hätte demgegenüber eine Verurteilung der Beklagten zu einem Hinweis an die Sammelbesteller ausgereicht, der diese in eindeutiger Weise über die Gesetzeslage aufklärte (vgl. dazu auch BGHZ 17, 266, 292, 293 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]; BGH GRUR 1960, 340, 343, 344 - Werbung für Tonbandgeräte). - BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
Progressive Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Diese Anmeldung würde aber weder einen etwa von den Sammelbestellern auf die Mitbesteller ausgeübten unsachlichen Kaufzwang noch etwaige Bedenken beseitigen, wie sie im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 15, 356, 367 [BGH 03.12.1954 - I ZR 262/52] gegen eine sogenannte progressive Kundenwerbung von der Klägerin erhoben worden sind. - BGH, 05.05.1959 - I ZR 47/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339). - BGH, 22.01.1960 - I ZR 41/58
Werbung für Tonbandgeräte
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Zur Vermeidung der bloßen Gefahr, daß von der Beklagten eingesetzte Sammelbesteller einer etwaigen Anzeigepflicht nicht genügten, hätte demgegenüber eine Verurteilung der Beklagten zu einem Hinweis an die Sammelbesteller ausgereicht, der diese in eindeutiger Weise über die Gesetzeslage aufklärte (vgl. dazu auch BGHZ 17, 266, 292, 293 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]; BGH GRUR 1960, 340, 343, 344 - Werbung für Tonbandgeräte). - RG, 10.03.1941 - II 87/40
1. Wann darf ein Unternehmen den Firmenzusatz "Vereinigte" gebrauchen? 2. Darf …
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Wenn die Revision unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGZ 166, 240, 242 geltend macht, bei einer Beweislage wie der vorliegenden sei auch die Beklagte aufklärungspflichtig so muß darauf verwiesen werden, daß die Beklagte die Zahl der bei ihr eingesetzten Sammelbesteller mit Hinweisen auf die Höhe der auf diese Sammelbesteller entfallenen Auftragssummen mitgeteilt hat. - RG, 07.04.1941 - II 121/40
1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im …
Auszug aus BGH, 29.05.1963 - Ib ZR 178/61
Aus der Verletzung einer bloßen Ordnungsvorschrift kann ohne weiteres noch nicht der Vorwurf eines Verstoßes gegen die guten kaufmännischen Sitten hergeleitet werden (vgl. RGZ 166, 315, 319; BGH vom 5. Mai 1959 - I ZR 47/57 = WuW BGH 339).